Wir bilden
Sozialberufe.
Grundbildung
Die berufliche Grundbildung vermittelt den Lernenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Ausübung eines Berufs notwendig sind. Sie bildet die Basis für lebenslanges Lernen. Die sozialen Berufe bieten vielseitige Arbeitsorte mit interessanten Perspektiven für alle, die beruflich gerne mit Menschen zusammenarbeiten und sich für diese engagieren möchten.
Die*der Assistent*in Gesundheit und Soziales unterstützt in ambulanten und stationären Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens Menschen aller Altersstufen mit physischen, kognitiven, psychischen oder sozialen Einschränkungen bzw. Beeinträchtigungen in der Bewältigung ihres Alltags. Menschen begleiten und betreuen, die auf Unterstützung angewiesen sind – das ist die zentrale Aufgabe in diesem Beruf.
Assistent*innen Gesundheit und Soziales nehmen Pflege- und Betreuungssaufgaben gemäss Auftrag wahr. Sie begleiten Klient*innen bei Aktivitäten im Alltag, führen Haushaltsarbeiten im Wohnbereich bzw. in der Wohnung der Klient*innen durch und erledigen einfache administrative und logistische Arbeiten mit Bezug zum Tätigkeitsbereich.
Mögliche Arbeitsorte sind Alters- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, Spitäler und Spitex-Organisationen.
Anforderungen
Volksschulabschluss sowie Kontaktfreudigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, hauswirtschaftliche Kenntnisse, praktischer Sinn, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit.
Dauer
2 Jahre
Die berufliche Grundbildung findet an folgenden drei Lernorten statt
- Praktische Ausbildung im Lehrbetrieb
- Schulische Bildung in der Berufsfachschule
- Ergänzung von beruflicher Praxis und schulischer Bildung in den Überbetrieblichen Kursen
Abschluss
Eidgenössischer Berufsattest (EBA) als Assistent*in Gesundheit und Soziales
Berufsinformationen
Flyer AGS
Berufsinformationen AGS
Facts & Figures AGS 2011 - 2018
Berufsporträt
Filmbeitrag AGS
Von AGS zu FaBe
Gesetzliche Grundlagen
Bildungsverordnung
Berechnung BFS- und ÜK-Zeit für Betriebe
Ausbildung
Themenübersicht der Überbetrieblichen Kurse
Bildungsbericht - Erläuterungen und Beispielformular
Ausbildungshandbuch
Bildungsplan
Begleitede Massnahmen Anhang 2
Richtlinie Transfer- und Lastenhandhabung
Nachweis Kompetenzerwerb Formular
Nachweis Kompetenzerwerb Wegleitung
Überprüfung Kompetenzerwerb Hilfsmittel
Lerndokumentation Formular
Strukturierte Besprechung Formular
Bildungsbericht Formular
FaBe begleiten und unterstützen Kinder, Menschen im Alter oder Menschen mit Beeinträchtigung individuell oder in Gruppen. Sie richten ihre Angebote an den Bedürfnissen, Interessen und am Entwicklungsstand der betreuten Personen aus, unterstützen Bildungs- und Entwicklungsprozesse und fördern die Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen. Sie gestalten die Beziehungsarbeit mit den betreuten Personen professionell und erbringen die Leistungen selbstständig und in enger Zusammenarbeit mit ihren Teammitgliedern.
Fachrichtung Kinder (Kin)
In dieser Fachrichtung arbeiten FaBe mit Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren im Bereich der familien- und schulergänzenden Bildung und Betreuung. In Kindertagesstätten, Tagesschulen, sozialpädagogischen Organisationen oder Familien gestalten sie Angebote mit dem Ziel, Entwicklungsprozesse situations- und altersgerecht anzuregen.
Fachrichtung Menschen im Alter (MiA)
FaBe dieser Fachrichtung arbeiten in (teil-)stationären Betreuungs- und Pflegezentren, Angeboten für Menschen mit Demenz, Spitex oder anderen ambulanten Organisationen. Sie führen professionelle Pflegehandlungen durch und unterstützen die Menschen mit dem Ziel, ihre psychosoziale Gesundheit und Selbständigkeit zu stärken bzw. zu erhalten.
Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung (MmB)
In dieser Fachrichtung sind FaBe in (teil-)stationären Wohn- und Arbeitsangeboten für Menschen mit Beeinträchtigung aller Lebensalter und Heilpädagogischen Schulen tätig. Ihr Auftrag setzt sich zum Ziel, die Menschen in ihren Entwicklungsprozessen individuell zu unterstützen und eine möglichst selbstbestimmte und kompetente Teilhabe zu ermöglichen.
Generalistische Ausrichtung (Gen)
In der generalistischen Ausrichtung absolvieren die Lernenden ihre Ausbildung in der beruflichen Praxis in Betrieben aller drei oben erwähnten Fachrichtungen. Die Berufsfachschule für Lernende der generalistischen Ausbildung befindet sich in Posieux (Fribourg).
Anforderungen
Abgeschlossene Volksschule der mittleren oder höheren Stufe (Orientierungshilfen: Gesamtnotendurchschnitt Sekundarstufe A: 4.5 bzw. Sekundarstufe B: 5.0, Sprachkompetenz Deutsch mind. Niveau B2 (mind. Niveau C1 bei bilingualer Ausbildung) und gute schriftliche Kenntnisse). Ein Berufsorientierungsschnuppern in einem Betrieb ist empfehlenswert. Die Eignungsabklärung erfolgt durch den Lehrbetrieb. Für diesen Beruf sind insbesondere folgende persönliche Eigenschaften wichtig: gute Auffassungsgabe und Beobachtungsfähigkeit, hohe soziale und personale Kompetenzen, grosses Einfühlungsvermögen, Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen sowie an grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben, Sorgfalt und Zuverlässigkeit, Kreativität, Flexibilität und Offenheit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Diskretion.
Dauer
3 Jahre
Abschluss
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau*Fachmann Betreuung
Die berufliche Grundbildung findet für alle Lernenden an drei Lernorten statt:
- Bildung in beruflicher Praxis im Lehrbetrieb:
Durchschnittlich 3.5 Tage pro Woche - Schulische Bildung in der Berufsfachschule (BFS Winterthur oder BZZ Horgen):
1. und 2. Lehrjahr: 2 Tage / 3. Lehrjahr: 1 Tag - Überbetriebliche Kurse (ÜK):
Insgesamt 20 Tage während der gesamten Ausbildung
Ausbildungsunterlagen und -instrumente:
Sämtliche für die Ausbildung relevanten Unterlagen und Informationen finden Sie nachfolgend:
Berufsinformationen
Flyer Fachfrau*Fachmann Betreuung
Flyer Fachfrau*Fachmann Betreuung, Fachrichtung Betagtenbetreuung
Berufsinformationen Fachfrau*Fachmann Betreuung
Facts & Figures FaBe 2010 - 2018
Berufsporträts
Filmbeitrag FaBe Betagtenbetreuung
Filmbeitrag FaBe Kinderbetreuung
Filmbeitrag FaBe Behindertenbetreuung
div. Porträts über FaBe
Alte BiVo
(bis Lehrabschluss 2023)
Gesetzliche Grundlagen
Bildungsverordnung
Bildungsplan
Qualifikationsprofil
Berechnung BFS- und ÜK-Zeit für Betriebe
Ausbildung
Bildungsbericht Beispielformular
Modell-Lehrgang Fachrichtung Kinderbetreuung
Modell-Lehrgang Fachrichtung Behindertenbetreuung
Modell-Lehrgang Fachrichtung Betagtenbetreuung
Modell-Lehrgang Fachrichtung Generalistische Ausbildung
Bildungspan 1. Semester
Bildungsplan 2.Semester
Projektdokumentation Planung
Projektdokumentation Planung Vorgehen
Arbeitsdokumentation Vorlage 1
Arbeitsdokumentation Vorlage 2
Arbeitsdokumentation Vorlage 3
Bildungsbericht SDBB
Bildungsbericht Erläuterungen
Neue BiVo
(ab Lehrabschluss 2024)
Unterlagen allgemein
>Umsetzungsinstrumente Einführungsvideo
>Bildungsverordnung FaBe
>Bildungsplan FaBe
>Übersicht Handlungskompetenzen
>Lernortkoordinationstabelle
>Übersicht revidierte Bildungsgrundlage FaBe
>Präzisierung BiVo Art. 10: Anforderungen an BB
>Präzisierung BiVo Art. 11: Höchstzahl Lernende
Unterlagen Betrieb
>Leistungszieltabelle Betrieb Kin
>Leistungszieltabelle Betrieb MiA
>Leistungszieltabelle Betrieb MmB
>Lerndokumentation Videotutorial
>Lerndokumentation Leitfaden
>Lerndokumentation Formular
>Lerndokumentation Hinweis Mustervorlagen
>Semesterrückblick Formular
>Bildungsbericht Formular
>Empfehlung Selektion Lernende
>Ausbildungshandbuch und Mustervorlagen FaBe
>Information Ausbildungsplattform time2learn
Unterlagen BFS/BZZ
>Schulortzuteilung BFS/BZZ
>Schullehrplan BFS Kin
>Schullehrplan BZZ Kin
>Schullehrplan BFS MiA
>Schullehrplan BFS MmB
>Ausbildungsprogramm BFS Allg. HK
>Ausbildungsprogramm BFS Kin
>Ausbildungsprogramm BFS MiA
>Ausbildungsprogramm BFS MmB
>Lektionentafel BFS alle FR
>Lektionentafel BFS KIN
>Lektionentafel BFS MiA
>Lektionentafel BFS MmB
Unterlagen ÜK
>ÜK-Kursübersicht
>Übersicht ÜK Leistungsziele
>Ausbildungsprogramm ÜK
Es gibt auch für Erwachsene die Möglichkeit, einen eidgenössisch anerkannten Abschluss als Assistent*in Gesundheit und Soziales (AGS) oder Fachfrau*Fachmann Betreuung (FaBe) zu erlangen. Dazu gibt es folgende vier Möglichkeiten:
- Die zweijährige AGS- oder dreijährige FaBe-Grundbildung als Standard-Berufslehre
- Die verkürzte zweijährige FaBe-Grundbildung
- Die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren (gem. Art. 32 BBV)
- Das Validierungsverfahren
Die verkürzte Grundbildung
Falls Sie das 22. Altersjahr vollendet haben und schon mindestens zwei Jahre zu mindestens 60 Prozent im Berufsfeld Betreuung (in einer Organisation bzw. einem professionellen Arbeitssetting)) angestellt waren, können Sie die berufliche Grundbildung in zwei statt drei Jahren absolvieren.
Die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren (gem. Art. 32 BBV)
Sie verfügen über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung und sammelten mindestens vier davon mit einem Arbeitspensum von min. 50 Prozent im Berufsfeld Betreuung, dann können Sie sich beim kantonalen Amt für Berufsbildung für das Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfung) anmelden.
Validierungsverfahren für Berufsleute
Das Validierungsverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, das eidgenössische Berufsattest (EBA) resp. das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) ausserhalb der regulären Qualifikationsverfahren zu erwerben. Voraussetzung dafür sind mindestens fünf Jahre Berufserfahrung. Bereits erworbene Kompetenzen werden in einem Dossier nachgewiesen. Expert/innen vergleichen dieses mit dem Qualifikationsprofil Assistent*in Gesundheit und Soziales resp. Fachfrau*Fachmann Betreuung. Bei allfälligen Lücken sind von Ihnen ergänzende Bildungsleistungen zu erbringen. Sobald Sie alle Qualifikationen nachgewiesen haben, wird Ihnen vom zuständigen Amt für Berufsbildung das EBA oder das EFZ ausgestellt.
Berufsinformationen
Informationen zu Berufswechsel und Berufsabschluss für Erwachsene (SBFI)
Bildungsabschluss nachholen (Laufbahnberatung Kanton Zürich)
Validierungsverfahren (Kanton Zürich)
Den Berufsabschluss AGS nachholen (Flyer)
Berufsporträts
Vom Logistikassistenten zum Fachmann Betreuung: Interview mit Michael Imfeld, der mit 27 Jahren eine zweite Lehre als Fachmann Betreuung beginnt. Filmbeitrag
Zur Assistentin Gesundheit und Soziales mit dem Validierungsverfahren: Porträt Esther Föllmi
Obligatorische Informationsanlässe für die Validierungsvefahren
Assistent*in Gesundheit und Soziales EBA
Termine und Anmeldeformulare
Fachfrau*Fachmann Betreuung EFZ
Termine und Anmeldeformulare
Assistent*in Gesundheit und Soziales (AGS)
Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus drei Qualifikationsbereichen sowie der Erfahrungsnote zusammen:
- Die praktische Prüfung als individuelle praktische Arbeit (IPA)
- Die schriftliche Prüfung der Berufskenntnisse
- Die Abschlussprüfung Allgemeinbildung
- Die Erfahrungsnote setzt sich zusammen aus den Semesternoten des Berufskundeunterrichts und den Erfahrungsnoten der Praxis
Informationen
Präsentation zum Qualifikationsverfahren AGS 2021
Wegleitung zum Qualifikationsverfahren AGS
Qualifikationsverfahren: Informationen und Dokumente (SavoirSocial)
Fachfrau*Fachmann Betreuung (FaBe)
Der Bildungsplan bildet die Grundlage für die individuelle Praktische Arbeit (IPA) und die Berufskenntnisse. Mit dem QV schliessen die Lernenden ihre Ausbildung ab.
Im QV wird nachgewiesen, dass folgende Kompetenzen erworben worden sind:
- Fachkompetenz
- Methodenkompetenz
- Sozial- und Selbstkompetenz
Das QV umfasst drei Teile
1. Individuelle Praktische Arbeit (IPA): Die*der Kandidat*in stellt ihre*seine Fähigkeiten und Kompetenzen anhand einer Praktischen Arbeit unter Beweis. Die Praktische Arbeit ist als Einzelarbeit selbständig in der vorgegebenen Zeit zu lösen. Sie findet im berufspraktischen Alltag im Lehrbetrieb statt. Die IPA dauert 16 Stunden und umfasst folgende Positionen:
- Planen der Arbeit, Dokumentation, Arbeitsplan und Arbeitsjournal (2 Std.)
- Ausführen der Aufgaben, Arbeitsjournal führen (8 Std.)
- Dokumentation fertig stellen (2 Std.)
- Erarbeiten Präsentation (3.25 Std.)
- Präsentation ( 0.25 Std.) und anschliessendes Fachgespräch (0.5 Std.)
2. Berufskenntnisse: Die Berufskenntnisse werden in folgenden fünf Positionen geprüft (schriftliche und mündliche Prüfungen):
- Begleiten, Betreuen im Alltag
- Mensch und Entwicklung; Kommunikation, Zusammenarbeit
- Berufsrolle, Ethik, Rahmenbedingungen, Organisation, Arbeitstechnik, Qualität
- Spezifische Berufskenntnisse
3. Allgemeinbildung: Im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung werden die über die gesamte der beruflichen Grundbildung erworbenen Kenntnisse im Fach «allgemein bildender Unterricht» geprüft. Die Note setzt sich aus der Erfahrungsnote sowie den Noten der Vertiefungsarbeit und der Schlussprüfung zusammen.
Informationen
Übersicht QV 2021 (OdA Soziales Zürich)
Wegleitung IPA QV 2021 (Mittelschul- und Berufsbildungsamt)
Informationen an die Betriebe zum QV 2021 vom 04.11.20 (Prüfungskommission)
Informationen und Dokumente (SavoirSocial)
Qualifikationsverfahren der Berufslehre (Mittelschul- und Berufsbildungsamt Kanton Zürich)
PKORG, ONLINE-TOOL
Die Berufsmaturität verbindet eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (Berufslehre) mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einer beruflichen Grundbildung ist Bestandteil des Berufsmaturitätsabschlusses.
Die Berufsmaturität eröffnet Jugendlichen neue Möglichkeiten. Die Berufsmaturandinnen und -maturanden verfügen über eine doppelte Qualifikation: Sie haben mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) einen Berufsabschluss, kennen das Arbeitsleben und können im erlernten Beruf arbeiten. Das Berufsmaturitätszeugnis bestätigt darüber hinaus eine erweiterte Allgemeinbildung sowie die Studierfähigkeit für eine Fachhochschule, woraus sich erweiterte Karrieremöglichkeiten erschliessen..
Berufsmaturität BM 1 - während der beruflichen Grundbildung
Die Berufsmaturität kann während der beruflichen Grundbildung und zusätzlich zum Unterricht an der Berufsfachschule absolviert werden. Die Anmeldung für die BM 1 kann bereits vor Erhalt des unterschriebenen Lehrvertrages erfolgen.
Die Ausrichtung der Berufsmaturität wird von der beruflichen Grundbildung bestimmt. Bei der Ausbildung zur*m Fachfrau*Fachmann Betreuung folgt es dem Bildungsgang 5, Gesundheit und Soziales. Interview mit Julian Glaus, FaBe Fachrichtung Kinderbetreuung mit BM 1
BM 1 Flex: Zum Abschluss in vier Jahren
Die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1) für Fachfrauen*Fachmänner Betreuung bietet seit 2018/19 ein flexibles Ausbildungsmodell: 4-jährige Berufsmaturitätsschule mit 3-jähriger Lehre. Verglichen mit dem bestehenden Angebot bedeutet das 40 Ausbildungstage mehr im Betrieb.
Flyer für FaBe-Lernende
BM 1 Flex: Neues Ausbildungsmodell für die Berufsmaturität BM1 FaBe
Liliane Ryser, Geschäftsleiterin der OdA Soziales Zürich und Niklaus Schatzmann, Chef des Zürcher Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, geben im SRF Regionaljournal ZH/SH Auskunft über das Modell BM 1 Flex.
Berufsmaturität BM 2 - nach der beruflichen Grundbildung
Die Berufsmaturität kann auch erst nach einer abgeschlossenen Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) in Vollzeitbildungsgängen oder berufsbegleitend erlangt werden. Die Anmeldung für die BM 2 kann vor Abschluss der Berufslehre erfolgen.
In der BM 2 sind alle Ausrichtungen offen. Sie ermöglicht also auch eine berufliche Neuorientierung.
Aufnahme
Die Berufsmaturitätsschulen führen einheitliche schriftliche Aufnahmeprüfungen durch. Prüfungsfächer sind: Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik. Prüfungsinhalt ist der Stoff der dritten Sekundarklasse.
Eine weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht ist ein Lehrvertrag für eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung beziehungsweise für die BM 2 ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ).
Anmeldung
Anmeldeformulare sind erhältlich bei den Berufsmaturitätsschulen und beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Vorbereitung
Die Berufsbildungsschule Winterthur bietet verschiedene Vorbereitungs-Kurse für die BMS-Aufnahmeprüfung an: Berufsbildungsschule Winterthur BBW.
Wer sich für die Berufsmaturität entscheidet, ist bereit, einen Sondereffort zu leisten. Ein Berufsmaturitätszeugnis steht daher auch für eine motivierte, zielstrebige und belastbare Persönlichkeit.
Mittelschul- und Berufsbildungsamt Zürich
Berufsmaturitätsschulen
Ausrichtung 5, Gesundheit und Soziales
Nützliche Links
Lehrstellensuche
Lehrstellennachweis (LENA - berufsberatung.ch)
Nachteilsausgleich
Lernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie Dyslexie, Dyskalkulie oder AD(H)S) können Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen.